Baumpflege
Ob öffentlicher Bereich oder Privatgrundstück.
Als zertifizierter Baumpflege-Fachbetrieb arbeiten nach den aktuellen Richtlinien der ZTV-Baumpflege und können Ihnen so eine fachgerechte Beratung anbieten.
Wir bieten Ihnen an:
- Baumpflege und -fällungen
- Neupflanzungen
- Baumkontrolle
- Baumsanierung
- Gehölzwertermittlung
- Baumfachliche Umweltbaubegleitung (UBB)
- Entfernung Eichenprozessionsspinner (EPS)
Baumpflege und -fällungen
- Baumpflege nach ZTV Baumpflege
- (Spezial-) Baumfällungen
- Kronensicherung
- Totholzentfernung
- Obstbaumschnitt
- Sturmschadenbeseitigung
Neupflanzungen
- Beratung und Neupflanzung
- Entwicklungspflege
Baumkontrolle
- Regelkontrolle
- eingehende Untersuchungen
- Resistographenmessung
Baumsanierung
- fachgerechte Sanierung geschädigter Bäume
Gehölzwertermittlung
- Ermittlung der Gehölzwerte nach Methode Koch
- gerichtsfeste Dokumentation
Baumfachliche Umweltbaubegleitung (UBB)
- Fachgerechte Begleitung und Kontrolle von Bauprojekten zur Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen und Auflagen
- Planung, Umsetzung und Überwachung von Maßnahmen zum Schutz von Bäumen im Einflussbereich von Bauarbeiten gemäß geltenden Normen und Richtlinie
- Unterstützung bei der Umsetzung rechtlicher Vorgaben im Umwelt- und Naturschutz im Rahmen von Bauvorhaben
Hinweis zu den Ruhezeiten für Baumfällung und Heckenentfernung
Wir können für Sie Ihre Baumfällung oder Heckenentfernung von Anfang Oktober bis Ende Februar übernehmen.
Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Maßnahmen der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen und nicht zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden können. Das Gesetz erlaubt jedoch einen ganzjährigen "schonenden Form- und Pflegeschnitt".
Laut Bundesnaturgesetz (BNatSchG § 39 Abs. 5) ist es untersagt, im Zeitraum vom 1. März bis 30. September eine Hecke "abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen". Dies bedeutet, einen starken Rückschnitt an lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen vorzunehmen.
Gerne beraten wir Sie hier zu Ihrem speziellen Anliegen und durchlaufen für Sie auch entsprechende Genehmigungsverfahren mit den zuständigen Behörden.